Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1678/04

Tenor

Die Beschwerde wird - einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalts I. , C. - zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,- EUR festgesetzt.


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