Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 2327/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.


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