Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 169/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,-- EUR festgesetzt.


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