Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 3673/02

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2002 wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 15. April 1999 einen positiven Bauvorbescheid unter Ausklammerung der Frage der Erschließung zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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