Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2918/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren bis zur Trennung der Verfahren auf 15.000,00 Euro und ab der Trennung der Verfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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