Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 2210/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 6.281,45 EUR (entspr. 12.285,44 DM) festgesetzt.


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