Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 3227/04

Tenor

Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Senatsbeschluss vom 7. September 2004 wird zurückgewiesen.

Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für einen Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Mai 2004 wird nicht gewährt.


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