Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 2354/04

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt G. J. E. aus B. für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts B. vom 4. Oktober 2004 wird zurückgewiesen, soweit darin der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.