Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 2375/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten vorab telefonisch bekannt gegeben werden.


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