Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2251/04

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. März 2004 wird auf Kosten der Klägerin - einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen - zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 25.000,- EUR festgesetzt.


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