Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 2700/04

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 30. November 2004 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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