Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 2827/04

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2004 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst zu tragen haben.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000,-- Euro festgesetzt.


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