Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 5177/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungs- und Beschwerdeverfahrens. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 151,20 EUR festgesetzt.


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