Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 364/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 5113/03 (VG Münster) gegen den Erschließungsbeitragsbescheid des Antragsgegners vom 10. September 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. November 2003 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 213,53 Euro festgesetzt.


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