Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 1538/04

Tenor

Die Beschwerde der Klägerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. November 2004 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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