Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 824/04

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 31. März 2004 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Die Kosten des Verfahren beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,- EUR festgesetzt.


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