Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 3893/03

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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