Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 5185/04

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für den ersten Rechtszug auf 16.000, EUR und für das Antragsverfahren auf 20.000, EUR festgesetzt.


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