Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 4527/02

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung B. vom 00.00.0000 und des Widerspruchsbescheids vom 00.00.0000 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Reduzierung seiner wöchentlichen Pflichtstundenzahl unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


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