Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 4087/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 20.957,34 EUR festgesetzt.


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