Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 4/05

Tenor

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragstellerin/des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 06. Dezember 2004 werden auf ihre/seine Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.


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