Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 967/05.A

Tenor

Der Antrag der Klägerinnen auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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