Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 220/05

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. Januar 2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 162,50 EUR festgesetzt.


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