Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 540/05

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 16. März 2005 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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