Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 457/05

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen zu 3. bis 6. Diese Kosten haben die Beigeladenen zu 3. bis 6. selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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