Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 2280/04.NE

Tenor

Der Vollzug des Bebauungsplans "M. " Ortsteil M1. Nr. 18 der Gemeinde M1. wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin im Verfahren 10 D 38/04.NE ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfah-rens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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