Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 183/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 5. Januar 2005 geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen