Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 4550/02

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. September 2002 wird abgelehnt.

Die Kläger zu 1. und 2. und die Kläger zu 3. und 4. - jeweils als Gesamtschuldner - tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je ½.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 8.000,00 EUR festgesetzt.


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