Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 949/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 11.609,81 EUR festgesetzt.


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