Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 706/05

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 5. April 2005 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens erster Instanz; die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2500,- EUR festgesetzt.


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