Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 875/05

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.

Der Streitwert für das Beschwerdefahren wird auf 1.612,36 EUR festgesetzt.


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