Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 283/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2005, mit dem der Rechtsstreit an das Landgericht Wuppertal verwiesen worden ist, aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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