Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 901/05

Tenor

Das Verfahren der Antragsteller zu 2. und 4. wird getrennt und unter dem Aktenzeichen 18 B 962/05 fortgeführt.

Die verbliebene Beschwerde der Antragsteller zu 1. und 3. wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller zu 1. und 3. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens für die Zeit bis zur Trennung zur Hälfte und für die Zeit danach in voller Höhe.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- EUR bis zur Trennung und auf 2.500,-- EUR für die Zeit danach festgesetzt.


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