Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 717/05

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2005 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.