Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 729/05

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen; diese Kosten tragen die Beigeladenen selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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