Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1197/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das zweit-instanzliche Verfahren auf 1.766 EUR festgesetzt.


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