Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 2550/04

Tenor

1. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwal-tungsgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2004 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 17. Juni 2004 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.000,- EUR festgesetzt.

Das Verfahren über die Streitwertbeschwerde ist ge-bührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

2. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2004 wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert für das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird ebenfalls auf 10.000,- EUR festgesetzt.


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