Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1090/05, 19 E 852/05

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert wird in dem Beschwerdeverfahren 19 B 1090/05 auf 2.500 € festgesetzt.


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