Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 51/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung der Klage in dem Verfahren - 24 K 8738/04 - VG Köln gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. Juli 2004 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 29. November 2004 wiederherzustellen, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Antragsteller zu je einem Drittel.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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