Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 244/05

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden des Antragstellers/der Antragstellerinnen gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Mai 2005 werden zurückgewiesen.

Die Beschwerden des Antragsgegners gegen die Kostenentscheidungen in den vorgenannten Beschlüssen werden als unzulässig verworfen.

Die Kosten der jeweiligen Beschwerdeverfahren tragen jeweils die Antragsteller/innen zu 19/20 und der Antragsgegner zu 1/20.

Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 13 C 244/05 bis 13 C 255/05 jeweils auf 3.770,- EUR und für das Beschwerdeverfahren 13 C 258/05 auf 3.920,- EUR festgesetzt.


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