Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 939/05

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 19 B 939/05 wird abgelehnt.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert in dem Beschwerdeverfahren 19 B 939/05 wird auf 1.250 EUR festgesetzt.

Der Tenor dieses Beschlusses soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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