Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2670/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf die Wertstufe bis 3.500,- Euro festgesetzt.


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