Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 977/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Rücknahmebescheid des Antragsgegners vom 29. Dezember 2003 wird wiederhergestellt und angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.