Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 614/05

Tenor

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert für das beim Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 K 751/03 geführte Klageverfahren wird auf bis zu 50.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet


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