Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 922/05

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird sowohl für das erstinstanzliche Verfahren - insofern unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses - als auch für das Beschwerdeverfahren auf die Streitwertstufe bis zu 4000,- EUR festgesetzt.


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