Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1087/05

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch das Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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