Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1074/05

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Juni 2005 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.500,00 EUR festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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