Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 E 1188/05

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert:

Der Verwaltungsrechtsweg wird für zulässig erklärt.

Die Kostenentscheidung bleibt der verwaltungsgerichtlichen Endentscheidung vorbehalten.


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