Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 972/05

Tenor

Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2005 wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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