Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 4590/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren

ebenfalls auf 503,16 EUR festgesetzt.


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